Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2015 - laut anliegender Aufstellung.
19.03.2018 - Gemeindevertretung Armstedt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2015 - laut anliegender Aufstellung.