Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 34.687,04 - Stand 31.12.2012 laut anliegender Aufstellung.
17.06.2013 - Gemeindevertretung Bimöhlen
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 34.687,04 - Stand 31.12.2012 - laut anliegender Aufstellung.