Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2020 zu, aber mit der Änderung der Höhe des Steuersatzes in § 4 Abs. 1, und zwar für den 1. Hund 120,-- €, für den 2. Hund 150,-- € und für jeden weiteren Hund 150,-- €.