Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben - Stand 31.12.2019 - laut anliegender Aufstellung.
07.09.2020 - Gemeindevertretung Hagen
Ö 7 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2019 - laut anliegender Aufstellung.