Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben – Stand 30.06.2020 – laut anliegender Aufstellung.
07.09.2020 - Gemeindevertretung Hagen
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2020 - laut anliegender Aufstellung.