Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen– Stand 30.06.2022– laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.
25.10.2022 - Gemeindevertretung Hasenkrug
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2022 - laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.