Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erklärt die Gemeindewahl in der Gemeinde Hasenkrug vom 14.05.2023 gemäß § 39 Nummer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) für gültig.
Abstimmungsergebnis:
dafür
8
dagegen
0
Enthaltungen