Nach Eingang der Angebote für notwendige Maler- und Fliesenlegerarbeiten wird der Bürgermeister ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.
02.07.2015 - Gemeindevertretung Hagen
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Nach Eingang der Angebote für notwendige Maler- und Fliesenlegerarbeiten wird der Bürgermeister ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.