Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2016 - laut anliegender Aufstellung.
08.09.2016 - Gemeindevertretung Fuhlendorf
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2016 - laut anliegender Aufstellung.