Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der beigefügten Vereinbarung mit dem Kreis Segeberg – Kanalsanierung 2. Bauabschnitt – (Wortlaut siehe Anlage) mit folgender Ergänzung zu:
§ 3 Abs. 5 erhält einen 4. Satz wie folgt:
Die Asphaltarbeiten in der Hauptstraße sind in Abschnitt 02 (Los 2) näher erläutert und trägt der Kreis zu 100 %.