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Fischereischein / Urlaubsfischereischein


Allgemeine Informationen

Beantragung der Fischereiabgabe bei der Behörde:

  • Sie stellen vor Ort (persönlich) einen Antrag auf Entrichtung der Fischereiabgabe.

  • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis) und falls vorhanden Ihren Fischereischein. Andernfalls das Prüfungszeugnis, das Sie zum Angeln berechtigt.

  • Nach Bezahlung der Abgabe und der Verwaltungsgebühr wird der digitale Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe ausgedruckt und auf Wunsch auch per E-Mail zugesandt.

 

Kosten bei Beantragung in der Behörde:

Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe fallen ab dem 01.01.2026 neue Gebühren an.

Es sind pro Kalenderjahr 20,00€ zzgl. 8,00€, einer einmaligen Verwaltungsgebühr, zu zahlen. So sind für die Fischereiabgabe beim Kauf vor Ort 28,00€ Euro für ein Jahr zu entrichten (48,00€ für zwei Jahre, 68,00€ für drei Jahre, 88,00€ für vier Jahre, 108,00€ für fünf Jahre).

Der digitale Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe wird unmittelbar vor Ort ausgedruckt und kann Ihnen zusätzlich per E-Mail zugesandt werden.

 

Antragstellung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst:

  • Loggen Sie sich bitte in Ihr Servicekonto im Serviceportal des Landes ein. Wenn Sie noch kein Servicekonto eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein Konto an (kostenlos).

  • Wählen Sie den Dienst »Fischereiabgabe Zahlung« aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein. Wählen Sie insbesondere aus, für welche Jahre Sie die Abgabe bezahlen wollen.

  • Nach Bezahlung der Abgabe im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern.

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/Fisch 

Der digitale Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe wird bei digitaler Antragstellung wenige Minuten später in das Postfach Ihres Servicekontos übermittelt.

Beim Kauf über den Online-Dienst beträgt die Gebühr für die Fischereiabgabe ab dem 01.01.2026 pro Kalenderjahr 20,00€ (40,00€ für zwei Jahre, 60,00€ für drei Jahre, 80,00€ für vier Jahre, 100,00€ für fünf Jahre). Dies ist günstiger als vor Ort bei der Behörde, da die Verwaltungsgebühr online entfällt.

Fischereischein:

Der bisherige Papierfischereischein ist noch bis zum 31.12.2030 gültig.

Sie können schon jetzt den neuen Fischereischein beantragen.

In der Behörde, vor Ort, kostet der Fischereischein 30,00€.

Wenn Sie den Fischereischein online beantragen kostet dieser 18,00€.

Es wird KEIN Foto mehr benötigt. Deswegen muss man zu dem neuen Fischereischein seinen Personalausweis mitführen.

Die Zusendung des Fischereischeines erfolgt innerhalb ca. 4 Wochen per Post.

Wird aber zuvor schon im Serviceportal (online), oder per Ausdruck (bei der Beantragung bei der Behörde) zur Verfügung gestellt

 

Urlauberfischereischein

Ab dem 01.01.2026 gilt auch für den Urlauberfischereischein die neue Fischereiabgabe.

Der Urlauberfischereischein (für 28 Tage gültig) kostet ab dem 01.01.2026 bei Bezug über den Onlinedienst 38,00€ und bei Ausstellung in der örtlichen Behörde 50,00€.

Für die einmalige Verlängerung (um weitere 28 Tage) sind im Onlinedienst 18,00€ und 30,00€ in der örtlichen Behörde zu bezahlen.

 


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Kunden
König-Christian-Straße 6
24576 Bad Bramstedt

(04192) 2009 0