Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2016 - laut anliegender Aufstellung.
05.03.2018 - Gemeindevertretung Hardebek
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2016 - laut anliegender Aufstellung.