Vorlage - VO/10/2018/126
|
|
Sachverhalt:
Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hardebek für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hardebek ist von der Freiwilligen Feuerwehr Hardebek innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen. Da die Einnahme- und Ausgaberechnung 2017 bis zum heutigen Tage noch nicht vorgelegt wurde, konnte diese noch nicht als Anlage beigefügt werden, sondern wird bis zur Gemeindevertretersitzung am 05.03.2018 nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Hardebek aufgestellte Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2017 für das Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-03-02 Einnahme- u. Ausgaberechnung 2017 FF Hardebek (100 KB) |