Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 25. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf  

Bezeichnung: 25. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf
Datum: Mi, 20.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hütter's
Ort: Kieler Str.75, 24649 Wiemersdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 16.02.2022  
08/2022/066  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse gem. § 35 (3) Gemeindeordnung      
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Fragestunde für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter      
Ö 8  
Enthält Anlagen
F20/B13 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "PV-Freiflächenanlage an der A7"  
Enthält Anlagen
VO/08/2022/308  
Ö 9  
F20 - Abschließender Beschluss über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "PV-Freiflächenanlage an der A7" der Gemeinde Wiemersdorf  
VO/08/2022/309  
Ö 10  
B13 - Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet "PV-Freiflächenanlage an der A7"  
VO/08/2022/310  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

 

den Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7

 

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Wiemersdorf am 20.04.2022  mit folgendem Ergebnis geprüft:
 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf

vom  20.04.2022, TOP  (hier ist die TOP Nr. einzutragen)


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Wiemersdorf

 

den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12) muss die Gemeinde auch den Durchführungsvertrag beschließen. Der Text unter Nr. 2 ist entsprechend zu ergänzen.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Christine Schneider

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

   
    20.04.2022 - Gemeindevertretung Wiemersdorf
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 13r das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Wiemersdorf am 20.04.2022  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 20.04.2022, TOP 10

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Wiemersdorf den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12) muss die Gemeinde auch den Durchführungsvertrag beschließen. Der Text unter Nr. 2 ist entsprechend zu ergänzen.

 

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Christine Schneider

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 11  
Auftragserteilung für die Kanalsanierung 3. BA und Straßenbau im Beverlohweg  
VO/08/2022/311  
Ö 12  
Planung eines Geh,- und Radweges entlang der L319 zwischen Gärtnerstraße und Großenasper Weg hier: Auftragserteilung für die Planungsleistungen  
VO/08/2022/315  
Ö 13  
Verschiedenes      
N 14     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 15     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 16     Kaufanfrage für ein Erbpachtgrundstück      
N 17     Veräußerung des Grundstücks "Harbeck"      
N 18     Verkauf eines Teils des Gemeindegrundstücks - Flurstück 31/51 der Flur 8 in einer Größe von 168 m²      
N 19     Verkauf eines Teils des Gemeindegrundstücks - Flurstück 31/51 der Flur 8 in einer Größe von 146 m²      
N 20     Pachtangelegenheiten      
               

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