Vorlage - VO/08/2022/309
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt über die Einwendungen im Rahmen der Abwägung beschlossen. Wenn keine Einwendungen mehr offen sind, kann die Gemeindevertretung den abschließenden Beschluss zur 20. F-Plan-Änderung fassen.
Stand der Vorlage 2022-04-01 10:57 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Abschließender Beschluss über
die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7“ der Gemeinde Wiemersdorf
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Wiemersdorf am 20.04.2022 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 20.04.2022, TOP (hier muss die Nummer des Tagesordnungspunktes der Abwägung eingetragen werden!!!!) |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung Wiemersdorf beschließt
die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7“
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen - wahrscheinlich Christine Schneider
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: