Beschluss:
Die am 03.07.2014 durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung 2013 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 94 GO (Gemeindeordnung) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013.