a)Für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bürgermeisters steht nach dem Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen der -Fraktion(en) das Vorschlagsrecht zu.
Bürgermeister/in bitte um Vorschläge für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bürgermeisters.
Vorgeschlagen wird von der -Fraktion:
Bürgermeister/in fragt, ob es Anträge zum Wahlverfahren gibt. Dieses ist nicht der Fall, so dass offen abgestimmt wird.
alternativ
Es wird geheime Abstimmung beantragt, so dass ein Wahlausschuss bestehend aus (2 Personen) gebildet wird, der die Abwicklung der Wahl mit Stimmzetteln abwickelt / begleitet.
In offener / geheimer Abstimmung erhält Herr / Frau
Stimmen.
Damit ist Herr / Frau zum / zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in gewählt. Herr / Frau nimmt die Wahl an.
b)Für die Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 2. stellvertretenden Bürgermeisters steht nach dem Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen der -Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Sodann bittet Bürgermeister/ in um Vorschläge für die Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 2. stellvertretenden Bürgermeisters.
Vorgeschlagen wird von der -Fraktion:
Bürgermeister/in fragt, ob es Anträge zum Wahlverfahren gibt. Dieses ist nicht der Fall, so dass offen abgestimmt wird.
alternativ
Es wird geheime Abstimmung beantragt, so dass ein Wahlausschuss bestehend aus (2 Personen) gebildet wird, der die Abwicklung der Wahl mit Stimmzetteln abwickelt / begleitet.
In offener / geheimer Abstimmung erhält Herr / Frau
Stimmen.
Damit ist Herr / Frau zum / zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in gewählt. Herr / Frau nimmt die Wahl an.
13.06.2018 - Gemeindevertretung Großenaspe
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
a)Für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bürgermeisters steht nach dem Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen der CDU-Fraktiondas Vorschlagsrecht zu.
Bürgermeister Klinger bittet um Vorschläge für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bürgermeisters.
Vorgeschlagen wird von der CDU-Fraktion:
Bernd Konrad
Bürgermeister Klinger fragt, ob es Anträge zum Wahlverfahren gibt. Dieses ist nicht der Fall, so dass offen abgestimmt wird.
In offener Abstimmung erhält Herr Bernd Konrad
17 Stimmen.
Damit ist Herr Bernd Konrad zum 1. stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Herr Konrad nimmt die Wahl an.
b)Für die Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 2. stellvertretenden Bürgermeisters steht nach dem Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen der BfB-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Sodann bittet Bürgermeister Klinger um Vorschläge für die Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 2. stellvertretenden Bürgermeisters.
Vorgeschlagen wird von der BfB-Fraktion:
Holger Altenscheidt
Bürgermeister Klinger fragt, ob es Anträge zum Wahlverfahren gibt.
Es wird geheime Abstimmung beantragt, so dass ein Wahlausschuss bestehend aus (2 Personen) Karsten Winselmann und Jörg Lange gebildet wird, der die Abwicklung der Wahl mit Stimmzetteln abwickelt / begleitet.
In geheimer Abstimmung erhält Herr Holger Altenscheidt
9 Stimmen
8 Enthaltungen.
Damit ist Herr Altenscheidt zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Herr Altenscheidt nimmt die Wahl an.