Vorlage - VO/16/2018/017
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Sachverhalt:
Für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Neumünster bzw. Landgericht Kiel für die Amtsperiode 2019 – 2023 sind von der Gemeinde Großenaspe fünf Personen zu benennen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden soll. Die Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter zwischen 25 und 69 Jahre
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Großenaspe (Nebenwohnung reicht nicht aus)
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Das Einverständnis der vorgeschlagenen Person zur Aufnahme in die Vorschlagsliste muss vorliegen, da die Vorschlagslisten mit nachstehenden Daten öffentlich bekannt zu machen sind und öffentlich ausliegen:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Beruf, Anschrift
Die Bekanntmachung (öffentliche Auslegung) der Vorschlagslisten muss bis zum 15.08.2018 erfolgen, da die Einreichung der Vorschlagslisten an das Amtsgericht Neumünster bis zum 01.09.2018 zu erfolgen hat.
Beworben haben sich Sabine Carolin Meckelburg, Waltraut Tarnow-Pahl, Beate Ammersbach-Hinrichs und Peter Christian Kollster, weitere Bewerbungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wurde zusätzlich Friedrich-Karl Ulrich. Da die persönlichen Daten der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen, wird die Bewerbung dem Protokollführer/in vorgelegt und kann bei der Sitzung eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 – 2023 werden folgende Personen vorgeschlagen:
Sabine Carolin Meckelburg
Waltraut Tarnow-Pahl
Beate Ammersbach-Hinrichs
Peter Christian Kollster
)
Friedrich-Karl Ulrich
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Informationen zum Schöffenamt
Amtsgericht Neumünster
Aufforderung Einreichung
Vorschlagsliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-05-23 Schreiben AG NMS v. 24.01.2018 (422 KB) | ||||
2 | 2018-02-05 Aufruf Schöffen gesucht 2019-2023 (18 KB) | (57 KB) |