a)Da von keiner Fraktion eine Wahl nach fraktionsgebundenem Vorschlagsrecht beantragt wird, wird die Wahl nach dem Meiststimmenverfahren durchgeführt.
Es werden folgende zwei weiteren Mitglieder des Amtsausschusses vorgeschlagen:
oder alternativ
b)Herr / Frau beantragt für die -Fraktion, dass die weiteren Mitglieder nach dem fraktionsgebundenen Vorschlagsrecht gewählt werden.
Aufgrund der vorhandenen Sitzverhältnisse der Fraktionen und der sich daraus ergebenden Reihenfolge ihrer Höchstzahlen steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht wie folgt zu:
Wahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
In dieser Hinsicht werden von der -Fraktion nachstehende Personen vorgeschlagen:
Über die Vorschläge ist ein Beschluss nach § 39 Abs. 1 GO zu fassen:
Abstimmungsergebnis: Stimmen dafür
Stimmen dagegen
Enthaltungen
13.06.2018 - Gemeindevertretung Großenaspe
Ö 12 - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Anträge zum Wahlverfahren
a)Da von keiner Fraktion eine Wahl nach fraktionsgebundenem Vorschlagsrecht beantragt wird, wird die Wahl nach dem Meiststimmenverfahren durchgeführt.
Es werden folgende zwei weiteren Mitglieder des Amtsausschusses vorgeschlagen: