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Tagesordnung - 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf  

Bezeichnung: 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:51 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 21.06.2018  
09/2018/002  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 6  
Anschaffung von Helmen für die Feuerwehr      
Ö 7  
Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  
Enthält Anlagen
VO/09/2018/012  
Ö 8  
Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06.05.2018  
Enthält Anlagen
VO/09/2018/014  
Ö 9  
Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Europawahl am 26.05.2019  
VO/09/2018/013  
Ö 10  
6. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Fuhlendorf zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Abgabe von Wasser  
Enthält Anlagen
VO/09/2018/018  
Ö 11  
7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Fuhlendorf (Beitrags- und Gebührensatzung)  
Enthält Anlagen
VO/09/2018/019  
Ö 12  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2018  
Enthält Anlagen
VO/09/2018/011  
Ö 13  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019  
Enthält Anlagen
VO/09/2018/020  
Ö 14  
Information über Ortstermin Abbiegesituation L 319 und Beratung      
    07.11.2018 - Gemeindevertretung Fuhlendorf
    Ö 14 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufgrund der häufigen, gefährlichen Abbiegesituationen an der L 319 (von Süden aus kommend) in die Straße Osterfeld, berät sich die Gemeinde darüber, welche Maßnahmen zur Entschärfung der Situation an der L 319 zukünftig erfolgen sollen. Das Problem besteht darin, dass die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Süden kommend, entgegen des bestehenden Abbiegeverbotes nach links in die Straße Osterfeld abbiegen, um dort in das Gewerbegebiet zu gelangen. Dieses ist oftmals mit einem gehrlichen Rückstau durch LKW-Anlieferer verbunden. Bei einem durchgeführten Ortstermin am 18.10.2018 mit dem Landesbetrieb Schl.-H. stellte sich die Frage, auf welcher Grundlage das Linksabbiegeverbot seinerzeit erfolgte. Diese Frage konnte vom Straßenbaulastträger nicht beantwortet werden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 70 km/h ist laut Polizeidirektion Segeberg abzulehnen, da es sich derzeit um keinen Unfallschwerpunkt handelt. Es besteht die Möglichkeit der Aufhebung des Linksabbiegeverbotes, was allerdings mit dem Bau einer Linksabbiegerspur aus Richtung Süden kommend, verbunden wäre. Seitens des Amtes wurde zu bedenken gegeben, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bereits bei der Planung des B-Planes Nr. 2 angemerkt hat, dass die Erschließung des Gewerbegebietes soweit wie möglich vom Einmündungsbereich zu erfolgen hat, damit es zu keinem Rückstau kommt. Sollten bauliche Veränderungen an der L 319 notwendig werden, sind diese Arbeiten mit dem LBV abzustimmen. Weiterhin dürfen für den Straßenbaulastträger keine zusätzlichen Kosten entstehen. Mit Schreiben vom 05.09.2018 hatte Herr Cramer, Cramer Gastronomie Service Fuhlendorf, auf die Abbiegesituation aufmerksam gemacht. Hieraufhin erfolgte der o.g. Ortstermin am 18.10.2018 mit dem LBV S.-H. Hier wurde nur festgestellt, dass der Kreuzungsbereich gut einsehbar ist und es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt. Die Polizei hat nur angeboten, vereinzelt Verkehrsüberwachungen vorzunehmen.

Die Gemeinde Fuhlendorf nimmt die Stellungnahme des Landesbetriebs Schleswig-Holstein vom 18.10.2018 missbilligend zur Kenntnis und weist weiterhin auf die Gefahrensituation hin.

Nach ausführlicher Beratung, beschließt die Gemeinde Fuhlendorf einen Antrag auf eine Linksabbiegespur an der L 319 (von Süden aus kommend) in die Straße Osterfeld zu stellen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr. 2018/02/14

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 15  
Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG ab April 2019  
Enthält Anlagen
VO/09/2018/022  
Ö 16  
Verschiedenes      
N 17     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 18     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
               

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