Holsteiner Auenland         

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Auszug - Information über Ortstermin Abbiegesituation L 319 und Beratung  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:51 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufgrund der häufigen, gefährlichen Abbiegesituationen an der L 319 (von Süden aus kommend) in die Straße Osterfeld, berät sich die Gemeinde darüber, welche Maßnahmen zur Entschärfung der Situation an der L 319 zukünftig erfolgen sollen. Das Problem besteht darin, dass die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Süden kommend, entgegen des bestehenden Abbiegeverbotes nach links in die Straße Osterfeld abbiegen, um dort in das Gewerbegebiet zu gelangen. Dieses ist oftmals mit einem gehrlichen Rückstau durch LKW-Anlieferer verbunden. Bei einem durchgeführten Ortstermin am 18.10.2018 mit dem Landesbetrieb Schl.-H. stellte sich die Frage, auf welcher Grundlage das Linksabbiegeverbot seinerzeit erfolgte. Diese Frage konnte vom Straßenbaulastträger nicht beantwortet werden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 70 km/h ist laut Polizeidirektion Segeberg abzulehnen, da es sich derzeit um keinen Unfallschwerpunkt handelt. Es besteht die Möglichkeit der Aufhebung des Linksabbiegeverbotes, was allerdings mit dem Bau einer Linksabbiegerspur aus Richtung Süden kommend, verbunden wäre. Seitens des Amtes wurde zu bedenken gegeben, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bereits bei der Planung des B-Planes Nr. 2 angemerkt hat, dass die Erschließung des Gewerbegebietes soweit wie möglich vom Einmündungsbereich zu erfolgen hat, damit es zu keinem Rückstau kommt. Sollten bauliche Veränderungen an der L 319 notwendig werden, sind diese Arbeiten mit dem LBV abzustimmen. Weiterhin dürfen für den Straßenbaulastträger keine zusätzlichen Kosten entstehen. Mit Schreiben vom 05.09.2018 hatte Herr Cramer, Cramer Gastronomie Service Fuhlendorf, auf die Abbiegesituation aufmerksam gemacht. Hieraufhin erfolgte der o.g. Ortstermin am 18.10.2018 mit dem LBV S.-H. Hier wurde nur festgestellt, dass der Kreuzungsbereich gut einsehbar ist und es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt. Die Polizei hat nur angeboten, vereinzelt Verkehrsüberwachungen vorzunehmen.

Die Gemeinde Fuhlendorf nimmt die Stellungnahme des Landesbetriebs Schleswig-Holstein vom 18.10.2018 missbilligend zur Kenntnis und weist weiterhin auf die Gefahrensituation hin.

Nach ausführlicher Beratung, beschließt die Gemeinde Fuhlendorf einen Antrag auf eine Linksabbiegespur an der L 319 (von Süden aus kommend) in die Straße Osterfeld zu stellen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr. 2018/02/14


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

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Enthaltungen

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