Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 7.299,50 - Stand 31.12.2012 laut anliegender Aufstellung.
18.06.2013 - Gemeindevertretung Föhrden-Barl
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 7.299,50 - Stand 31.12.2012 - laut anliegender Aufstellung.