Vorlage - VO/04/2013/022
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Sachverhalt:
Gemäß § 32 a können sich Gemeindevertreterinnen und -vertreter durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Mindestzahl einer Fraktion beträgt zwei.
Beschlussvorschlag:
4.1 Feststellung der vorhandenen Fraktionen und ihrer Zusammensetzung
Herr Bürgermeister / Frau Bürgermeisterin stellt fest, dass in der Gemeindevertretung Fraktionen vorhanden sind und zwar
4.2 Bekanntgabe der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden durch die
Fraktionen
NWG-Fraktion:
ALFB-Fraktion:
Vorsitzender:
stellv. Vorsitzender
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: