Beschlussvorschlag:
Die am 29.05.2013 durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung 2012 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 94 GO (Gemeindeordnung) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012.