Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Hitzhusen zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsanlage) - (Wortlaut: siehe Anlage).
18.12.2019 - Gemeindevertretung Hitzhusen
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Hitzhusen zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsanlage) - (Wortlaut: siehe Anlage).