Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2019/067  

Betreff: Beschlussfassung über die Höhe der Verzinsung des Anlagekapitals für die Trinkwasserversorgungseinrichtung und für die Abwasserentsorgungseinrichtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Walther Hadeler
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Hadeler, Walther
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen
18.12.2019 
7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Zinssatz für Spareinlagen beträgt seit 2 Jahren - 0,5 %; der Zinssatz für ein Kommunaldarlehn (20 Jahre Laufzeit) variiert zwischen 0,5 % - 1 %. Der mittelfristige kalkulatorische Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen Trink- und Abwasser wird ab 01.01.2020 von bisher 2 % auf 0,5 % angepasst.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen Trink- und Abwasser ab 01.01.2020 von bisher 2 % auf 0,5 % festzusetzen. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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