Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 31.12.2020 – laut anliegender Aufstellung.
09.06.2021 - Gemeindevertretung Großenaspe
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. §95 d82 (geändert lt. GV-Sitzung vom 08.09.20212) GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2020 - laut anliegender Aufstellung.