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Vorlage - VO/16/2021/255  

Betreff: Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Bundestagswahl am 26.09.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
09.06.2021 
14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

  1. Bildung Wahlvorstand:

Zur Durchführung der bevorstehenden Bundestagswahl am 26.09.2021 ist ein Wahlvorstand zu bilden und das Wahllokal ist zu bestimmen.

 

Der Wahlvorstand für die Bundestagswahl besteht aus mindestens 6 Personen, sodass eine Einteilung in 2 Schichten am Wahltag möglich ist. Bei Einteilung in 3 Schichten besteht der Wahlvorstand aus 9 Personen.

Da die Erfahrungen der Landtagswahlen in anderen Bundesländern 2021 ergeben haben, dass aufgrund der derzeitigen Pandemie mit einer hohen Briefwahlbeteiligung zu rechnen ist,  wird die Zahl der Urnenwähler in den Wahllokalen deutlich geringer sein als bei den vorherigen Wahlen. Die Auswertung der Briefwahlergebnisse erfolgt am Wahlsonntag in der Amtsverwaltung, sodass der Wahlvorstand im Wahllokal hierdurch entlastet wird.

 

Die Personen des Wahlvorstands müssen am Wahltag (26.09.2021) für die Bundestagswahl wahlberechtigt sein, d.h.

-          das 18. Lebensjahr vollendet haben

-          seit mindestens 3 Monaten in Deutschland die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben

-          nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (z.B. durch Richterspruch oder Betreuung)

 

Zusätzlich zu den 6 bzw. 9 Personen sind mindestens 3 Ersatzmitglieder zu benennen, um bei Absagen Ersatzpersonen einberufen zu können. Um vermehrte Absagen zu umgehen wird empfohlen, vorab mit den für den  Wahlvorstand vorgeschlagenen Personen abzustimmen, ob diese bereit wären, diese Tätigkeit auszuüben.

 

Laut Runderlass des Landeswahlleiters vom 30.03.2021 haben nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) nun auch Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Wann die Priorität 3 geöffnet und diese Gruppe berücksichtigt werden kann, ist noch ungeklärt. Der Nachweis der Zugehörigkeit zu der Gruppe wird über das Berufungsschreiben in den Wahlvorstand durch das Amt erfolgen, welches die betreffenden Personen dann dem Impfzentrum (oder ggf. dem Hausarzt) vorlegen müssten.

 

Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 

  1. Festlegung Wahllokal

Zusätzlich ist das Wahllokal festzulegen, wobei aufgrund der Einhaltung der Abstandsregelungen möglichst große Räume (z.B. Sporthalle, Schule, Dorfhaus etc.) ausgewählt werden sollten.

Es wird vorgeschlagen, die Gemeinde in 2 Wahlbezirke zu unterteilen mit jeweils einem Wahlvorstand und einem Wahllokal.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde wird in 2 Wahlbezirke aufgeteilt. Folgende Wahllokale werden bestimmt:

 

  1. Festlegung Wahllokale:

Es werden die Grundschule, Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe und das Feuerwehrhaus, Am Beek 1, 24623 Großenaspe jeweils zum  Wahllokal bestimmt.

 

  1. Bildung Wahlvorstände:

 

2.1 Für das Wahllokal in der Grundschule wird folgender Wahlvorstand bestimmt:

Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Bundestagswahl erfolgt in:

 

Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):

  1. Wahlvorsteherin Barbara Schäfer
  2. Stellvertretender Wahlvorsteher Tobias Timm
  3. Schriftführerin Kerstin Osterloh
  4. Stellvertretende Schriftführerin Elke Döring
  5. Beisitzer Sönke Kröger
  6. Beisitzer Karsten Frese

 

oder Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  6. 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

Folgende Ersatzpersonen (mindestens 3) werden benannt:

  1. Ersatzperson Tanja von Seelen
  2. Ersatzperson Patrice George
  3. Ersatzperson Wiebke Kollster

 

 

2.2 Für das Wahllokal im Feuerwehrhaus wird folgender Wahlvorstand bestimmt:

Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Bundestagswahl erfolgt in:

 

Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):

  1. Wahlvorsteher Torsten Klinger
  2. Stellvertretender Wahlvorsteher Friedrich-Karl Ulrich
  3. Schriftführer Ronald Krüger
  4. Stellvertretende Schriftführerin Karin Holtorf
  5. Beisitzer Carsten Kröger
  6. Beisitzer Hans Schäfer

 

oder Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  6. 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

Folgende  Ersatzpersonen (mindestens 3) werden benannt:

  1. Ersatzperson Erika Konrad
  2. Ersatzperson Sabine May
  3. Ersatzperson Peter Kollster

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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