Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen  

Bezeichnung: 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
Gremium: Gemeindevertretung Hagen
Datum: Mi, 15.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:41 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hagen
Ort: Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Verlesung des 100-jährigen Protokolls      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 16.06.2021  
05/2021/029  
     
   
Ö 7  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020  
Enthält Anlagen
VO/05/2021/109  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die am 23.08.2021 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu keinen Beanstandungen.

Der Jahresabschluss 2020, der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.375.864,44 € und einem Eigenkapital von 1.468.597,57 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 59.278,03 € wird gemäß §§ 25 Abs. 3 i. V. m.  26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Des weiteren ist ein Betrag von 14.989,57 € aus der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage umzubuchen, da die Ergebnisrücklage höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf. Siehe Anlage.

 

   
    15.09.2021 - Gemeindevertretung Hagen
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Die am 23.08.2021 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu keinen Beanstandungen.

Der Jahresabschluss 2020, der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.375.864,44 € und einem Eigenkapital von 1.468.597,57 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 59.278,03 € wird gemäß §§ 25 Abs. 3 i. V. m.  26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Des weiteren ist ein Betrag von 14.989,57 € aus der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage umzubuchen, da die Ergebnisrücklage höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf (siehe Anlage).

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 8  
Nachträgliche Zustimmung zur Auftragserteilung für die Entschlammung der Klärteiche Hagen Nord-West mit thermischer Verwertung  
VO/05/2021/110  
Ö 9  
Beschlussfassung für Zuschüsse zu digitalen Medien      
Ö 10  
Neuaufnahme eines bürgerlichen Mitgliedes für den Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten      
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Finanzangelegenheiten      
N 13     Informationen zur Ortslagensatzung      
               

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