Vorlage - VO/05/2021/109
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Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat nach § 92 GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die am 23.08.2021 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2020, der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.375.864,44 € und einem Eigenkapital von 1.468.597,57 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 59.278,03 € wird gemäß §§ 25 Abs. 3 i. V. m. 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Des weiteren ist ein Betrag von 14.989,57 € aus der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage umzubuchen, da die Ergebnisrücklage höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen darf. Siehe Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-08-23- 05 Niederschrift zur "Prüfung der Jahresrechnung 2020" (151 KB) |