Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 06.06.2013 | 01/2013/023 | |||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Berichte der Ausschussvorsitzenden | ||||||||||
Ö 6 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 7 | Erlass einer Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Armstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) | VO/01/2013/007 | |||||||||
Ö 8 | Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Armstedt (Beitrags- und Gebührensatzung) | VO/01/2013/027 | |||||||||
Ö 9 | Über- und außerplanmäßige Augaben- Stand 31.08.2013 | VO/01/2013/028 | |||||||||
Ö 10 | Anpassung an die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes | VO/01/2013/011 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Bad Bramstedt-Land vom 04.04.2013 anzuschließen. Hierbei gelten abweichend von Nr. 11 - Zuständigkeiten für die Auftragserteilung - die in § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen für die Bürgermeisterin bzw. für den Bürgermeister. Sollten sich die für die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen zukünftig ändern, gelten diese unmittelbar in der Anwendung für die Gemeinde, auch wenn die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes hieran noch nicht angepasst wurde.
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06.06.2013 - Gemeindevertretung Armstedt | |||||||||||
Ö 14 - zurückgestellt | |||||||||||
30.09.2013 - Gemeindevertretung Armstedt | |||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Bad Bramstedt-Land vom 04.04.2013 anzuschließen. Hierbei gelten abweichend von Nr. 11 - Zuständigkeiten für die Auftragserteilung - die in § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen für die Bürgermeisterin bzw. für den Bürgermeister. Sollten sich die für die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen zukünftig ändern, gelten diese unmittelbar in der Anwendung für die Gemeinde, auch wenn die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes hieran noch nicht angepasst wurde.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||
N 12 | Beschlussfassung über einen Pachtvertrag | ||||||||||
N 13 | Verschiedenes | ||||||||||