Auszug - Erlass einer Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Armstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf vorgelegte Entschädigungssatzung mit folgenden Änderungen:
§ 2 Abs. 1
Punkt 1 2. Satz muss es heißen, die Erstattung wird pauschal auf 144,-- fesgtgesetzt und ist in monatlichen Teilbeträgen zusammen mit der Aufwandsentschädigung auszuzahlen.
Punkt 2 bei dienstlicher Benutzung eines privaten Telefons für dienstlich geführte Gespräche eine pauschale Erstattung in Höhe von 16,-- monatlich, die zusammen mit der Aufwandsentschädigung auszuzahlen ist und bei erstmaliger Herstellung de Anschlusses nach Übernahme des Ehrenamtes die anteiligen Kosten der Herstellung.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |