Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 30.06.2023– laut anliegender Aufstellung.
29.08.2023 - Gemeindevertretung Heidmoor
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2023 - laut anliegender Aufstellung.