Vorlage - VO/13/2023/249
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Sachverhalt:
Die Gemeinde überlegt, eine Ladesäule am Dorfhaus/Sportlerheim zu installieren. Eine Förderung könnte über den Kreis Segeberg erfolgen. Der Kreis bietet zum einen ein Investitionsförderprogramm an. Hierüber können auch Ladesäulen mit 50 % der Kosten gefördert werden. Die Bagatellgrenze für die Förderung liegt bei einer Investitionssumme i. H. v. 10.000,00 €. Zudem entscheidet sich dieses Jahr, ob ein spezielles Förderprogramm für das Aufstellen von Ladesäulen verlängert wird. Hier könnte sogar eine 75 %-Förderung möglich sein.
Entscheidet sich die Gemeinde dazu, zum Betrieb der Ladesäule und weiterer Anlagen Solarmodule auf dem Dach des Dorfhauses/ Sportlerheimes zu installieren, könnte zudem eine Förderung bei der Aktivregion „Holsteiner Auenland“ in Frage kommen. Dort könnte die Maßnahme unter den Bereich „Räume des Klima-, Umwelt- & Naturschutzes“ fallen und mit bis zu 55 % der Gesamtausgaben gefördert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde fällt den Grundsatzbeschluss, eine Ladesäule (in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage) für das Dorfhaus/ Sportlerheim anzuschaffen. Die Maßnahme soll im Jahr 2024 umgesetzt werden, wenn die Gemeinde Fördermittel für die Anschaffung erhält.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: