Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/13/2023/249  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Anschaffung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge am Dorfhaus/ Sportlerheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Janina Plath
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Plath, Janina
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor Entscheidung
29.08.2023 
2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde überlegt, eine Ladesäule am Dorfhaus/Sportlerheim zu installieren. Eine Förderung könnte über den Kreis Segeberg erfolgen. Der Kreis bietet zum einen ein Investitionsförderprogramm an. Hierüber können auch Ladesäulen mit 50 % der Kosten gefördert werden. Die Bagatellgrenze für die Förderung liegt bei einer Investitionssumme i. H. v. 10.000,00 €. Zudem entscheidet sich dieses Jahr, ob ein spezielles Förderprogramm für das Aufstellen von Ladesäulen verlängert wird. Hier könnte sogar eine 75 %-Förderung möglich sein.

 

Entscheidet sich die Gemeinde dazu, zum Betrieb der Ladesäule und weiterer Anlagen Solarmodule auf dem Dach des Dorfhauses/ Sportlerheimes zu installieren, könnte zudem eine Förderung bei der Aktivregion „Holsteiner Auenland“ in Frage kommen. Dort könnte die Maßnahme unter den Bereich „ume des Klima-, Umwelt- & Naturschutzes“ fallen und mit bis zu 55 % der Gesamtausgaben gefördert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde fällt den Grundsatzbeschluss, eine Ladesäule (in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage) für das Dorfhaus/ Sportlerheim anzuschaffen. Die Maßnahme soll im Jahr 2024 umgesetzt werden, wenn die Gemeinde Fördermittel für die Anschaffung erhält.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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