Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt  

Bezeichnung: 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 16.12.2013  
01/2013/029  
     
   
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 7  
Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014  
VO/01/2014/038  
Ö 8  
Erlass einer neuen Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse  
Enthält Anlagen
VO/01/2014/039  
Ö 9  
Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden  
VO/01/2014/040  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die bisher in der Trägerschaft des Amtes durchgeführte Wahrnehmung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wird in die Trägerschaft der Gemeinde zurückgegeben. Die Rückgabe soll mit Wirkung zum 01.06.2014 erfolgen.

 

   
    24.02.2014 - Gemeindevertretung Armstedt
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die bisher in der Trägerschaft des Amtes durchgeführte Wahrnehmung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wird in die Trägerschaft der Gemeinde zurückgegeben. Die Rückgabe soll mit Wirkung zum 01.06.2014 erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

1

dagegen

7

Enthaltungen

1

 

   
    13.05.2014 - Gemeindevertretung Armstedt
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die bisher in der Trägerschaft des Amtes durchgeführte Wahrnehmung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wird in die Trägerschaft der Gemeinde zurückgegeben. Die Rückgabe soll mit Wirkung zum 01.06.2014 erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

5

dagegen

4

Enthaltungen

0

 

Ö 10  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014  
VO/01/2014/041  
Ö 11  
Verschiedenes      
               

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