Holsteiner Auenland         

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Auszug - Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2014/040 Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sven Klinger
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die bisher in der Trägerschaft des Amtes durchgeführte Wahrnehmung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wird in die Trägerschaft der Gemeinde zurückgegeben. Die Rückgabe soll mit Wirkung zum 01.06.2014 erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

1

dagegen

7

Enthaltungen

1

 

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