Auf Vorschlag von beschließt die Gemeindevertretung die 5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Hitzhusen zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Abgabe von Wasser (Wortlaut: siehe Anlage).
22.11.2012 - Gemeindevertretung Hitzhusen
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Nach Erläuterungen durch den Finanzausschussvorsitzenden Klaus Noack beschließt die Gemeindevertretung die 5. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Hitzhusen zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Abgabe von Wasser lt. vorgelegter Anlage.