Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Tagesordnung - 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe
Datum: Mi, 11.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.03.2014  
16/2014/085  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2013  
Enthält Anlagen
VO/16/2014/155  
Ö 8  
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013  
Enthält Anlagen
VO/16/2014/164  
Ö 9  
Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und den Gemeinden Großenaspe und Wiemersdorf für den Bau eines Radweges entlang der K 111  
Enthält Anlagen
VO/16/2014/163  
Ö 10  
Abschließender Beschluss über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens"
VO/16/2014/156  
Ö 11  
Satzungsbeschluss über die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes "Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn"
VO/16/2014/158  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Empfehlung an die Gemeindevertretung:

Satzungsbeschluss über

die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 27.03.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

die 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

   
    03.04.2014 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Empfehlung an die Gemeindevertretung:

Satzungsbeschluss über

die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 03.04.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen vo

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

die 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2014/03/09

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

   
    11.06.2014 - Gemeindevertretung Großenaspe
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über

die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 03.04.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 03.04.2014, TOP 8

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

die 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenasper das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 12  
Auftragsvergabe für die Anschaffung eines neuen Notstromaggregates für das Wasserwerk      
Ö 13  
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Filmung der Oberflächenentwässerungsleitungen und der Anschlussleitungen der Straßenabläufe der K 111 (Kirchstraße / Bimöhler Straße) innerhalb der Ortsdurchfahrt.      
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
2. Einwohnerfragestunde      
N 16     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 17     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 18     Personalangelegenheiten      
N 18.1     Betreute Grundschule - Zustimmung zum Abschluss von Arbeitsverträgen auf geringfügiger Beschäftigungsbasis im Bereich der Betreuten Grundschule      
N 18.2     Kindergarten - befristete Stundenerhöhung von 4 Kindergartenmitarbeiterinnen      
N 18.3     Personalangelegenheiten: - Bauhof - Bezuschussung eines Bauhofmitarbeiters durch das Jobcenter bei Einstellung durch die Gemeinde      
N 19     Konzept zur Verkehrsberuhigung im Ortskern von Großenaspe      
               

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung