Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2014/156  

Betreff: Abschließender Beschluss über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
03.04.2014 
3. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
11.06.2014 
7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Bauleitplan ist von der Gemeindevertretung zu beschließen. Gleichzeitig ist die Begründung durch Beschluss der Gemeindevertretung zu billigen. Dieser Beschluss ist nicht delegierbar.

Vorab wird der Abschließende Beschluss durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss als Empfehlung an die Gemeindevertretung beschlossen und weitergegeben.


Beschlussvorschlag:

Empfehlung an die Gemeindevertretung:

Abschließender Beschluss über

die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens

der Gemeinde Großenaspe

 

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes

    der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens

    abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Großenaspe am xx.xx.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

     

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungs-beschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 27.03.2014, TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt

 

die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens“.

 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

     
  2. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

keine

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