Die am 27.05.2014 durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung 2013 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 94 GO (Gemeindeordnung) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013.
11.06.2014 - Gemeindevertretung Großenaspe
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die am 27.05.2014 durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung 2013 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 94 GO (Gemeindeordnung) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013.