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Tagesordnung - 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe
Datum: Do, 30.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 10.09.2014  
16/2014/111  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Auftragsvergabe zur Verdichtung der Straßenbeleuchtung  
VO/16/2014/198  
Ö 8  
Satzungsbeschluss über den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße" als Empfehlung an die Gemeindevertretung
VO/16/2014/201  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Satzungsbeschluss über

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße


abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 23.10.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.


Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

   
    23.10.2014 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 23.10.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

3.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

   
    30.10.2014 - Gemeindevertretung Großenaspe
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 23.10.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

3.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

14

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 9  
Beschluss über die Festlegung der Ausführungsvariante zur Ertüchtigung des gemeindeeigenen Wasserwerks und Beauftragung von Ingenieurleistungen
Enthält Anlagen
VO/16/2014/199  
Ö 10  
Digitale Schließanlagen für die Sporthallen      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
2. Einwohnerfragestunde      
N 13     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 14     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 14.1     Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für die Sporthalle Großenaspe hier: Korrekturabrechnung für das Jahr 2012 gem. Preisen des Amtes vom 22.08.2014 an den Großenasper Sportverein      
N 14.2     Stundungsantrag      
N 15     Beteiligung der Gemeinde Großenaspe an der "Großenaspe Energie GmbH & Co. KG" einschließlich der Großenaspe Energie-Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin durch die Gemeinde Großenaspe hier: Anzeige bei der Kommunalaufsicht gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH)      
N 16     Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit Fa. ARA Bioenergie Brokenlande GmbH & Co. KG über die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Verlegung einer Fernwärmeleitung      
N 17     Verschiedenes      
               

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