Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2015 - laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.
29.09.2015 - Gemeindevertretung Föhrden-Barl
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Herr Steffen Krohn erläutert der Gemeindevertretung kurz die Aufstellung der vorgelegten über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 30.06.2015– laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.