Vorlage - VO/04/2015/069
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Sachverhalt:
Der alte Bolzplatz der Gemeinde Föhrden-Barl ist mittlerweile verwildert und müsste gemäht werden. Es besteht der Vorschlag das Grundstück wieder als Bolzplatz zu nutzen.
Hierzu ist evtl. eine Nutzungsänderung/Baugenehmigung notwendig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Föhrden-Barl beschließt, dass die Fläche des alten Bolzplatzes durch den Gemeindearbeiter gemäht werden soll und das geprüft werden soll, ob das Grundstück wieder als Bolzplatz genutzt werden darf.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: