Die Gemeindevertretung beschließt eine Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben mit der Erklärung, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin nach § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden.
10.11.2016 - Gemeindevertretung Hitzhusen
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben mit der Erklärung, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin nach § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden.