Beschlussvorschlag:
Die am 02.06.2017 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 (Wortlaut siehe Anlage).