Holsteiner Auenland         

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Auszug - F-Plan-Änderung Nr. 11 - Sachstandsbericht und Beschluss über Aufhebung des Verfahrens  

17. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2017/401 F-Plan-Änderung Nr. 11 - Sachstandsbericht und Beschluss über Aufhebung des Verfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

F-Plan-Änderung Nr. 11 - Sachstandsbericht und Beschluss über Aufhebung des Verfahrens

 

Die Genehmigung der 11. Flächennutzungsplan-Änderung wurde versagt (August 2015).

Die Klage gegen die Versagung der Genehmigung wurde Anfang April 2017 zurück gezogen.

Das Verfahren ist zu beenden und die Kosten sind abzurechnen.

 

Details:

Die Gemeinde Großenaspe hat am 13.03.2012 einen Aufstellungsbeschluss gefasst, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Großenaspe mit einer 11. Änderung zu überarbeiten. Parallel hierzu wurde auch der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 18 gefasst. Diese Pläne sollten im Bereich „rdlich Brokstedter Straße / Brokenlander Gehege“ die  Ziele der Gemeinde bzw. des privaten Investors ermöglichen.

Das förmliche Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes zog sich bis zum 12.08.2014 bzw. 10.09.2014 hin. Auf Empfehlung des PUMA vom 12.08.2014 wurde von der Gemeindevertretung am 10.09.2014 der endgültige Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 gefasst.

Der Antrag zur Genehmigung der 11. F-Plan-Änderung wurde am 24.05.2015 gestellt.

Die Genehmigung der 11. F-Plan-Änderung wurde mit Bescheid vom 20.08.2015 vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten versagt.

Damit konnte die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht in Kraft gesetzt werden. Und folglich konnte auch der von dieser Genehmigung abhängige B-Plan Nr. 18 nicht in Kraft gesetzt werden.

Grundsätzlich bestand die Klagemöglichkeit innerhalb eines Monats.

Die Gemeinde Großenaspe hat gegen den ablehnenden Bescheid Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingelegt.

Die Gemeinde hatte sich auch hierfür dahingehend beim Investor abgesichert, dass die Kosten für das Klageverfahren auch vom Investor getragen werden.

Die Klage schien nicht erfolgversprechend, so dass der Richter für den 06.04.2017 einen Vororttermin ansetzte, um der klagenden Gemeinde  die Beweggründe für die Ablehnung darzulegen.

Die Gründe hatte der Richter der Gemeinde im Vorwege zur Verfügung gestellt.

Seitens der Gemeinde Großenaspe wurde (in Absprache mit dem Investor) die Klage am 05.04.2017 zurück gezogen.

 

Es bleibt nun dabei, dass die 11. F-Plan-Änderung nicht genehmigt wurde und damit nicht in Kraft treten kann.

Auch der davon abhängige B-Plan 18 kann nicht in Kraft treten.

 

Die Verfahren sind nun aufzuheben und abzurechnen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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