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Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Großenaspe - Abwägungsbeschluss zum Lärmaktionsplanes nach öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 19.05.2017 bis 19.06.2017   

21. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 14.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:12 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2017/400 Lärmaktionsplan der Gemeinde Großenaspe - Abwägungsbeschluss zum Lärmaktionsplanes nach öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 19.05.2017 bis 19.06.2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

rmaktionsplan der Gemeinde Großenaspe

 

Abwägungsbeschluss zum Lärmaktionsplanes nach öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 19.05.2017 bis 19.06.2017

 

Die Lärmkarten 2012 sind gemäß § 47 c BImSchG (Bundes Immissions Schutz Gesetz) bis zum 18.06.2017 zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

 

Die GV Großenaspe hat in ihrer Sitzung am 12.03.2014 unter TOP 9 den endgültigen Beschluss über die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes gem. § 47 d BimSchG als Satzung beschlossen.

Die Satzung hing vom 02.04.-10.04.2014 sowohl in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Großenaspe als auch des Amtes Bad Bramstedt-Land aus.

Die entsprechenden Unterlagen wurden an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (Technischer Umweltschutz) (LLUR) gegeben.

Von dort gab es jedoch die Rückmeldung, dass den übersanden Unterlagen zu entnehmen ist, dass der aktuelle Lärmaktionsplan der Gemeinde Großenaspe aus dem Jahr 2014 ohne Mitwirkung der Öffentlichkeit im Sinne des § 47 d Abs. 3 BImSchG aufgestellt wurde. Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werden von der EU-Kommission bzw. dem Umwelt-Bundesamt Lärmaktionspläne mit Mängeln bei der Mitwirkung der Öffentlichkeit zurückgewiesen.

 

Um der Öffentlichkeit die Mitwirkung bei der Aufstellung des Aktionsplan noch nachträglich zu ermöglichen, wurde der Lärmaktionsplan in der Zeit vom 19.05.-19.06.2017 öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben , Anregungen oder Einwendungen einzubringen.

Sofern Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden, sind diese in einer erneuten Entscheidung der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan zu berücksichtigen. Wenn keine Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden ist aus hiesiger Sicht keine erneute Befassung der GV notwendig.

 

Das Umweltbundesamt hat angekündigt, dass die Aufstellung des Lärmaktionsplan bis zum 30.06.2017 abgeschlossen sein sollte, um im Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigt zu werden.

 

Folgende Einwendungen sind eingegangen. Diese Einwendungen werden nebenstehend abgewogen:

Datum und Name / Adresse der Einwendung

Einwendung

Abwägungsvorschlag

-

-

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es sind keine Einwendungen / Hinweise/Ergänzungsvorschläge eingegangen.

 

Aus diesem Grund beschließt die Gemeinde Großenaspe, dass der Aktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Großenaspe vom 28.11.2013

-weiterhin Bestand hat.

 

 

r den Fall, dass Einwendungen nach dem Termin der Gemeindevertretersitzung eingehen, wird folgendes beschlossen:

-Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Abwägung kurzfristig bis zum 30.6.17 vorzunehmen und ggf. einen überarbeiteten Lärmaktionsplan aufzustellen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

14

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

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