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Auszug - B 8 - Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Ecke Schulstraße / Kirchstraße nach § 10 BauGB  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe
VO/16/2017/415 B 8 - Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Ecke Schulstraße / Kirchstraße nach § 10 BauGB (PUMA = Empfehlung für GV, GV = Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 r das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat

der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 25.07.2017

die Gemeindevertretung Großenaspe am 13.09.2017 geprüft:

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

keine

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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