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Auszug - B 9 1.vÄ - Satzungsbeschluss über die 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg" nach § 10 BauGB  

29. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Wiemersdorf
Ort: Kieler Str. 51, 24649 Wiemersdorf
VO/08/2017/247 B 9 1.vÄ - Satzungsbeschluss über die 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg" nach § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Stand 05.09.2017 1159 Uhr

 

Satzungsbeschluss über

die 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 r das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg

 

nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Wiemersdorf am 20.09.2017  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom  20.09.2017, TOP 10

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Wiemersdorf

 

die 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Christine Schneider, Silke Holtorf

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

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Enthaltungen

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