Auszug - B 9 1.vÄ - Satzungsbeschluss über die 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg" nach § 10 BauGB
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Stand 05.09.2017 1159 Uhr
Satzungsbeschluss über
die 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg“
nach § 10 BauGB
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Wiemersdorf am 20.09.2017 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellungnahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Wiemersdorf vom 20.09.2017, TOP 10 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Wiemersdorf
die 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Christine Schneider, Silke Holtorf
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |