Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - Informationsaustausch mit Landrat Jan Peter Schröder  

13. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:26 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
 
Wortprotokoll

Herr Landrat Schröder geht in seinem Vortrag insbesondere auf folgende Themen ein:

 

  • Den von Frau Bürgermeisterin Maren Horstmann unterbreiteten Vorschlag, die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten durch die Kreisverwaltung gegenüber den Eltern zu vereinfachen, wird Herr Schröder von der Verwaltung prüfen lassen.

 

  • Aktuell sind im Kreis Segeberg bis dato 286 Flüchtlinge zugewiesen worden, wobei es sich vermehrt um Familien handelt.

Der Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge wird über das BAMF gesteuert; hier besteht für die Ausländerbehörde des Kreises zurzeit keine Möglichkeit im Vorwege den Zeitpunkt, die Anzahl und den Wohnort des Zuzugs in Erfahrung zu bringen.

 

Die Anerkennung der von Kreis eingerichteten Flüchtlingsunterkunft in Warder läuft Ende 2017 aus. Danach müssten die dort untergebrachten anerkannten Flüchtlinge auf das Kreisgebiet verteilt werden.

 

Andererseits wird die Flüchtlingsunterkunft des Kreises in Schackendorf mit rd. 85 Plätzen weiterhin bestehen bleiben.

 

  • Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises (WKS) ist nach ihrer Neuaufstellung in vielen Aufgabenbereichen, wie bspw. der Einrichtung und Betreuung eines Portals für kommunale Immobilienangebote (Gewerbe und Wohnen), der Herstellung eines Tourismusmarketingkonzeptes, der Ansiedelung von Gewerbebetrieben in Gönnebek wie auch Mitwirkung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes entlang der A 21 von Bad Segeberg bis Bornhöved eingebunden.

 

  • Die Jahresrechnung 2016 des Kreises schließt mit einem Defizit von 5,4 Mio. Euro ab. Für das Haushaltsjahr 2018 können die Kommunen davon ausgehen, dass es keine Erhung des bisherigen Umlagesatzes von 36,25 % geben wird.

 

  • Damit die Zukunftsfähigkeit des Kreises und gleichzeitig auch die Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion für den kreisangehörigen Bereich erreicht bzw. verbessert werden kann, wurde Anfang Februar 2017 eine Lenkungsgruppe, bestehend aus jeweils einem Mitglied der im Kreis vertretenen Fraktionen, Herrn Oberbürgermeister Grote als Vertreter der Städte, und Herrn Christian Stölting als Vertreter des Gemeindetages, gebildet. Die Lenkungsgruppe hat dann in den Folgemonaten in insgesamt acht Sitzungen vielfältige Themen aufgegriffen, wie bspw. die Förderung von Ladesäulen, den Neubau von Radwegen an Kreisstraßen wie auch an Gemeindestraßen, mobiles Internet, Digitale Bildung, Medienentwicklungsplanung, und daraus abgeleitet viele Projekte und Maßnahmen auf den Weg gebracht, die ab 2018 bis voraussichtlich 2021 umgesetzt werden sollen.

Ebenfalls neu ist, dass der Kreis r GIK-Wege Zuschüsse für die Befestigung von Kurvenbereichen und Banketten mit Rasengitter in das Förderprogramm aufgenommen hat.

 

  • Der Regionalplan für den Planungsraum III wird voraussichtlich erst 2010/21 in Kraft treten. Dies ist insbesondere für die weitere Wohnbauentwicklung im ländlichen Raum und auch für die Windkraftplanung von Bedeutung.

 

  • Aufgrund der in den zurückliegenden Jahren deutlich gestiegenen Mitarbeiterzahl ist der Kreis mit Hochdruck dabei, die Raumsituation durch Anmietung (Levo-Park) wie auch den Ankauf von Objekten zu entspannen.

 

  • Die Umsetzung eines E-Government-Projektes wie auch die Einführung der E-Akte und dieglichkeit der elektronischen Rechnungstellung soll bis 2020/21 umgesetzt werden. Im Bereich der IT erhofft der Landrat sich eine übergreifende Zusammenarbeit der Kommunalverwaltungen, um wechselseitig Synergieeffekte erzielen zu können.

 

Auf entsprechende Anfrage von Herrn Jörn Knüppel teilt Landrat Schröder mit, dass eine flächendeckende Internetversorgung erst langfristig möglich sein wird.

 

Auf die von Bürgermeister Gerd Sick gestellte Frage, wie der Kreis das Thema Rückforderung von Zuschüssen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen betrachtet, führt Landrat Schröder an, dass er das Vergaberecht für richtig und notwendig hält, um bspw. Korruptionen zu vermeiden und Wettbewerbsmöglichkeiten aufrechtzuerhalten. Auch der Kreis Segeberg selbst macht Vergabefehler und holt sich ebenfalls, wie auch in Großteilen des kreisangehörigen Bereiches, hierbei die rechtliche Hilfestellung des Fachanwaltes Dr. Schellenberg aus Hamburg. Grundsätzlich sei der Landrat rechtlich gehalten, Prüfungsfeststellungen des Gemeindeprüfungsamtes nachzugehen.

 

Auf die Frage von Frau Elke Decker, ob die Möglichkeit bestünde, die bestehende Radwegelücke zwischen Heidmoor und Weddelbrook (K 48) gefördert zu bekommen, teilt Landrat Schröder mit, dass dies im Zuge des neuen Radwegekonzeptes angemeldet und überprüft werden müsste.

 

Auf die von Herrn Konrad gestellte Frage, ob der Kreis Segeberg beim zukünftigen Neubau von Radwegen außerhalb der Ortslage an Kreisstraßen auch die Grunderwerbsverhandlungen selbst führen wird, teilt Landrat Schröder mit, dass dies grundsätzlich in der Zuständigkeit des Kreises läge; allerdings müsste abgewogen werden, ob es in Einzelfällen nicht sinnvoller ist, dass die Gemeinden diese aufgrund der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vornehmen.

 

Zum Schluss weist Herr Schröder darauf hin, dass der Kreis im Rahmen des Zukunftsinvestitionsförderprogramms Fördergelder für den Sportstättenbau zur Verfügung stellt.

 

Abschließend bietet Landrat Schröder den Anwesenden an, dass er und auch seine Verwaltung den Gemeinden für weitergehende Fragen und Informationen gern zur Verfügung stehen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verlassen Landrat Schröder und Frau Meißner um 20.25 Uhr den Sitzungsraum.

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung